Verträge

Veröffentlicht am 29. April 2025 um 21:13

Von den Verträgen, die wir eingehen.

Verträge werden schriftlich festgehalten und mit Handreichung abgeschlossen. Es gibt zwei Partien. Beide wollen mittels des Vertrages das Miteinander regeln. 

Vertrag - vertragen - eine Wortspielerei. 

Verträge regeln und zu vertragen. Fakten und Wünsche werden formuliert und aufgeschrieben. Bei privaten Verträgen geschieht dies vor dem Notar. 

Gesetze sind die Verträge unseres Landes. Sie gelten für uns Bürger gleichermaßen. Sie regeln unser gemeinschaftliches Miteinander. 

Vereinbarungen - sind auch Verträge.

Sie werden mündlich ausgesprochen und sind gleichermaßen gültig. Sie gleichen Verträgen. Der Unterschied ist die rechtliche Verbindlichkeit. Einer Vereinbarung wird vertraut, dass sie beide Partien einhalten. 

Wünsche - wirken wie Verträge. 

Einer wünscht sich etwas für eine andere Person. Die andere Person weiß davon nichts. Der Wunsch erfüllt sich, geht also in Erfüllung. Der Wunsch ist, obwohl einseitig formuliert, gültig. Die Energie kommt beim Empfänger an. Derjenige, dem der Wunsch gilt, ist davon beeinflusst. Der ausgesprochene Wunsch wirkt beim Empfänger, obwohl er davon nichts weiß. Der Empfänger kann noch nicht einmal die Annahme verweigern und überlegen, ob er mit dem Inhalt einverstanden ist, oder nicht. 

Menschen wünschen sich gerne für leidende und Hilfe bedürftige Personen, dass sie gesund werden. Manchmal sind Menschen so ärgerlich, dass manch einer schon einem andern eine schlimme Krankheit oder sogar den Tod gewünscht hat. 

Verwunschungen tragen Energien und diese kommen an und werden aufgenommen. Sie bringen das Leben, des vom Wunsch bedachten, durcheinander. Die unbekannten Inhalte sabotieren unser eigenes Sein und  und unsere Entscheidungen. 

Wünsche können sogar vererbt worden sein. 

"Meine Kinder sollen es einmal besser haben." ist so ein Spruch. 
"Meine Kinder sollen nie so ... sein, leben, leiden, wie ich." wird auch gerne ausgesprochen. 
"Werde niemals wie ..." gilt als Warnung nie zu einer bestimmten Person zu werden. Dieser Satz kann ausgeweitet worden sein auf Gruppen und Gemeinschaften, dass ein Nachkomme nie dieser oder jener Gesellschaft zugehörig sein soll. "Die da unten. Die da oben." Die Zugehörigkeit zu einer Gesellschaftsschichten wurde einst für einen Nachkommen klar benannt und sich gewünscht.

In meiner schamanischen Tätigkeit begegnen mir immer wieder solche einseitig formulierten Vereinbarungen. Die guten Wünsche an die Kinder, an die Enkel, können vor hunderten von Jahren entstanden sein. Sie erfüllen sich bis heute. Der unbewusste Zugang zum weiterhin aktuellen Energiestrom erfüllt weiterhin seinen "guten" Zweck. Unberücksichtigt ist der Wandel der Zeit. Wir führen heute ein völlig anderes Leben, als damals, als es noch keine Industrialisierung und motorisierten Fahrzeuge gab. Heute ist die Erde global vernetzt.

Damals gab es ein Fahrrad oder es wurde zu Fuß gegangen. Betuchte Leute konnten sich eine Schiffsreise oder Eisenbahnfahr in die Ferne leisten. Das Leben hat neue Strukturen. Ging es damals um´s überleben, geht es heute darum seiner Bestimmung nachzukommen. Ging es damals darum etwas zu Essen zu haben, können wir uns heute vom Nahrungsangebot aus dem großen Versorgungsnetzwerk der globalen Gemeinschaft satt essen.

Trotzdem wirken damals ausgesprochene Wünsche. 

Sie können gefunden werden. Schamanische Spurensuche leistet hier gute Dienste. Mir ihr lassen sich die Wünsche unserer Vorväter und Vormütter entdecken. Einmal erkannt, können wir sie beenden. "Gefahr erkannt, gebannt." ist ein Spruch, der hier recht gut passt.

Die Wünsche der anderen sabotieren unser Leben. Wir sind an diese Vereinbarungen gebunden, obwohl wir den Inhalt nicht kennen.  

Die zweite Seite des Vertrages. Alles hat zwei Seiten. Es gibt eine offen sichtbare und eine geheime, die es "mit dazu" gibt. Das offensichtliche, das benannt und aufgezählt ist, soll das Miteinander regeln. Was nicht aufgeschrieben wurde, gleicht den unerwünschten Nebenwirkungen. Sie wurden nicht beachtet. 

Bei einem Hauskauf fehlt die Gartenbenutzung. Sie ist im Vertrag nicht enthalten. Also ist sie auch nicht geregelt. Der Garten kann nicht genutzt werden, auch wenn er direkt am Haus angrenzt. 

Fazit:

Das Ungesagte, das nicht formulierte, hat eine Wirkung. Es fehlt im Regeln des Vertragens. 

Das Gesagte hat eine Wirkung für den Bedachten, auch wenn dieser nichts davon weiß. 
Darum:

Prüfe deine Vereinbarungen, Wünsche und Verträge. 
Es gibt mehr zwischen Himmel und Erde, als uns bekannt ist, und dennoch wirksam ist. 
Pass gut auf dich auf. 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.